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KOMMUNALWAHL
KOMMUNALWAHL
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis zum 20. Februar per Post zu. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Bei der Kommunalwahl […]