Am 14.März 2021 findet die nächste Kommunalwahl statt.
In diesem Zusammenhang steht auch die Neuwahl des Ortsbeirats an. Im Vorfeld werden die Kandidat:innen im Rahmen einer Bürgerversammlung nominiert.
Jede Bürgerin und jeder Bürger aus Eschenhahn kann selbst gewählt werden oder andere wahlberechtigte Personen als Kandidat:innen für den Ortsbeirat vorschlagen.
Daher lädt der Ortsbeirat Sie zur Bürgerversammlung am
Mittwoch, den 02.12.2020 um 20:00 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus ein.
Konkrete Beispiele und Informationen zu den Tätigkeiten des aktuellen Ortsbeirats finden Sie auf dieser Webseite.
Am 02.12.2020 wird die Nominierung in geheimer Wahl erfolgen. Es sind mindestens fünf Listenplätze zu besetzen, im demokratischen Sinne wären mehr Kandidat:innen besser. Die Teilnahme an der Versammlung heißt nicht automatisch für die Wahl zur Verfügung zu stehen, sondern sich aktiv bei der Nominierung der Kandidat:innen zu beteiligen.
Coronabedingt ist es notwendig, sich für diese Bürgerversammlung anzumelden, da das Hygienekonzept nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen ermöglicht. Bitte tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und halten Abstand.
Vorschläge senden Sie bitte per Mail info@eschenhahn.de oder telefonisch 06126 / 6663 (Telefonisch erreichbar sind wir i.d.R. von 17.00 bis 19.00 Uhr)
Ihr/Euer Ortsbeirat
Gemäß Erlass des Hessischen Innenministers vom 27.10.2020 sind sogenannte Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2021 zulässig.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in Eschenhahn seinen ersten Wohnsitz hat.
Wählbar als Ortsbeiratsmitglied sind
- die Wahlberechtigten, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und
- seit mindestens drei Monaten in Eschenhahn ihren ersten Wohnsitz haben.
Welche Aufgaben hat der Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die Eschenhahn betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er ist ein sogenanntes beratendes Verwaltungsorgan des Magistrats.
Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Eschenhahnk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Stadt Idstein oder dem Idsteiner Magistrat vorgelegt werden.
Was passiert, wenn sich niemand oder zu wenige Kandidat:innen finden?
Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber:innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung des Ortsbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit (2021-2025).